Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in eine
Gruppe oder für das Angebot Hausfrühförderung:
- Inanspruchnahme eines Ersttermins mit anschließendem Gespräch
- Verfügbarkeit von freien Plätzen
- Bewilligung des Antrags auf Behindertenhilfe beim FSW (Fonds Soziales Wien)
bzw. der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (für Kinder aus den
Bundesländern)
- aufrechtes Versicherungsverhältnis bei einer Krankenversicherungsanstalt
- für nicht österreichische Kinder: Aufenthaltsbewilligung bzw.
anerkannter Asylantenstatus
Voraussetzung für die Aufnahme in die Integrative Montessori Volksschule:
- Kontaktaufnahme mit der Schulleitung
- Verfügbarkeit von freien Plätzen
- Schnuppervormittag in der Schule
- für Integrationskinder: siehe oben

Wege zu uns