· Personen ohne spezifische Fachausbildung, mit abgeschlossener Pflichtschule
· SozialarbeiterInnen, FachbetreuerInnen, BehindertenbetreuerInnen
· StudentInnen der Pädagogik, der Psychologie, der Sportwissenschaft
im ersten Studienabschnitt
· Therapeutische und pädagogische Fach-kräfte mit Matura
oder Studien-berechtigung, die den Universitätslehrgang absolvieren möchten,
wie:
· Dipl. (Physio- und Ergo-) TherapeutInnen
· Dipl. (Sonder-) PädagogInnen (wie Kinder-gartenpäd., LehrerInnen,
etc.)
· StudentInnen der Pädagogik, der Psychologie, der Sportwissenschaften
· BehindertenpädagogInnen
· andere in der Behindertenarbeit tätige Menschen mit Universitätsreife

Ausbildung für Fachpersonal