Vor jedem geplanten Aufenthalt muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
ein Ansuchen auf Kostenübernahme gestellt werden. Das Formular sowie
ein Kostenvoranschlag wird auf Anfrage zugesandt und muss von den Eltern selber
eingereicht werden. Die Bewilligung dauert meistens mehrere Wochen. Einen
etwaigen Selbstbehalt erfragen Sie bitte bei der zuständigen BH.
Für die Abrechnung mit den Krankenkassen benötigen wir einen chefärztlich
bewilligten Verordnungsschein.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf Anfrage in unserem Sekretariat.
01/4088122

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für Kinder mit Behinderung