ANGEBOT FÜT KINDER AUS DEN BUNDESLÄNDERN 

  Finanzierung 

Vor jedem geplanten Aufenthalt muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ein Ansuchen auf Kostenübernahme gestellt werden. Das Formular sowie ein Kostenvoranschlag wird auf Anfrage zugesandt und muss von den Eltern selber eingereicht werden. Die Bewilligung dauert meistens mehrere Wochen. Einen etwaigen Selbstbehalt erfragen Sie bitte bei der zuständigen BH.
Für die Abrechnung mit den Krankenkassen benötigen wir einen chefärztlich bewilligten Verordnungsschein.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf Anfrage in unserem Sekretariat.
01/4088122

 

 

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